Neben den vielen Faktoren, die auf der eigenen Seite über die Bewertung von Google entscheiden, kann auch das Verhalten von anderen Webseiten einen Einfluss auf das Ranking haben. Die Rede ist dabei von der sogenannten Bad Neighbourhood. Befindet man sich in der "Nachbarschaft" zu einer Seite, die deutlich gegen die Bestimmungen von Google verstoßen und im Anschluss eine Abstrafung erhalten hat, kann das auch zu einer Abwertung der eigenen Präsenz führen. Allerdings gibt es bis heute einige Fehler in der Konzeption des Bad Neighbourhood Prinzips.
Man darf sich das Konzept durchaus so sinnbildlich vorstellen, wie es der Begriff hergibt. Befindet
sich das eigene Haus in einer Nachbarschaft von eher fragwürdigen anderen Immobilien kann das eine
deutliche Auswirkung auf den Wert haben. Schließlich bringt der gut gepflegte Vorgarten nichts, wenn
um das Haus herum nur Ruinen zu finden sind. Ähnlich verhält es sich eben auch mit der Bad Neighbourhood
von Google. Selbst dann, wenn die eigene Seite alle relevanten Kriterien für ein gutes Ranking erfüllt,
kann die Assoziation mit einer abgestraften Seite schnell zu erheblichen Problemen führen.
Ein typischer Irrtum der rund um Googles Bad Neighbourhood in den letzten Jahren zu lesen war, ist die
Aussage, dass es sich dabei um die Webseiten bei dem gleichen Webhoster handeln würde. Google hat zuletzt
aber mehrfach betont, dass Netzwerk, Hoster und IP-Range nicht damit gemeint sind. Stattdessen geht es
klar und eindeutig um die Seiten, die einen Backlink durch die eigene Webseite erhalten und im Zweifel
auf die eigene Seite verlinken. Sollte sich darunter eine Seite befinden, die in der Vergangenheit
deutliche Abstrafungen durch Google erhalten hat oder sogar ganz au dem Index gelöscht wurde, könnte
dies eine direkte Auswirkung auf die eigenen Bemühungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung mit sich
bringen.
Natürlich darf man davon ausgehen, dass niemand absichtlich eine solche Seite in das eigene Linkprofil einpflegt. Die größte Gefahr ist daher, dass die Bad Neighbourhood entsteht, ohne dass man das im ersten Moment bemerkt. Immerhin sind die Gründe zahlreich, wegen derer Google eine Webseite abmahnen oder gar ganz aus dem Index löschen kann:
Um etwaigen Problemen bereits bei der Entstehung zu begegnen ist eine regelmäßige Überprüfung der eigenen
Links und Backlinks
nötig. Die beste Prävention gegen eine Abstrafung durch Bad Neighbourhood ist also ein
aktiver Umgang mit der Analyse von bereits bestehenden Links. Die Google Webmastertools sind für diesen
Zweck ebenso geeignet wie verschiedene Link Checker, die wichtige Daten über die Wertigkeit von ausgehenden
und eingehenden Links liefern können.
Sollte auffällig sein, dass ein Link in irgendeiner Form zu Problemen führt, kann dieser natürlich entfernt
werden. Komplizierter wird es, wenn es sich um den Link auf die eigene Seite durch einen anderen
Webseitenbetreiber handelt. Die einfachste Möglichkeit wäre nun, diesen anzuschreiben und um eine
Entfernung des Links zu bitten. Aus Erfahrung funktioniert das aber nicht in allen Fällen. Im schlimmsten
Fall bietet Google auch die Möglichkeit an, die Backlinks einer Seite für ungültig zu erklären. Dafür
sollte aber ein klarer Verdacht vorhanden sein, dass es sich tatsächlich um ein Risiko für das eigene
Ranking handelt.
Sind alle Maßnahmen zu spät und ist die Abstrafung bereits erfolgt, gibt es immer noch die Möglichkeit,
einen Reconsideration Request zu stellen. In diesem wird die eigene Seite durch Google von Hand überprüft.
Da dieser Prozess aber einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollte immer versucht werden, etwaige Probleme
durch regelmäßige Überprüfung selbst zu erkennen.